Alle fünf Jahre werden in Luxemburg Sozialwahlen abgehalten. Neben anderen Wahlen (Gemeindewahlen, Nationalwahlen und Europawahlen) sind die Sozialwahlen ein wichtiges Element der Luxemburger Demokratie. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen Luxemburgs. An den Wahlen können auch Jugendliche ab 16 teilnehmen, die in einer Berufsausbildung sind.

Die Sozialwahlen bestehen aus zwei separaten Wahlen.

Die Sozialwahlen bestehen aus zwei separaten Wahlen.

  1. Wahlen für die Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés).
  2. Wahlen für die Personaldelegation (Betriebsräte).

 

Die gewählte Arbeitnehmerkammer und die jeweiligen Personalvertretungen in den Betrieben setzen sich auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen ihrer Wählerschaft ein.