Alle fünf Jahre werden in Luxemburg Sozialwahlen abgehalten. Neben anderen Wahlen (Gemeindewahlen, Nationalwahlen und Europawahlen) sind die Sozialwahlen ein wichtiges Element der Luxemburger Demokratie. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen Luxemburgs. An den Wahlen können auch Jugendliche ab 16 teilnehmen, die in einer Berufsausbildung sind.
Die Sozialwahlen bestehen aus zwei separaten Wahlen.
Die Sozialwahlen bestehen aus zwei separaten Wahlen.
- Wahlen für die Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés).
- Wahlen für die Personaldelegation (Betriebsräte).
Die gewählte Arbeitnehmerkammer und die jeweiligen Personalvertretungen in den Betrieben setzen sich auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen ihrer Wählerschaft ein.